Button-Lösung in Kraft getreten

01.08.2012

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Die sog. Button-Lösung ist heute in Kraft getreten. Damit haben Onlinehändler die umfangreichen gesetzlichen Vorgaben des neugefassten § 312 g BGB zu beachten.

 

 

Zu diesen Vorgaben gehören insbesondere:

  • Um- oder Neugestaltung des Bestell-Buttons auf der letzten Seite vor Abschluss einer Bestellung im Onlineshop mit dem Wortlaut "zahlungspflichtig bestellen" oder einer ähnlich lautenden Beschriftung, die dem Käufer klar macht, dass er mit dem Anklicken der Schaltfläche eine Zahlungspflicht gegenüber dem Onlinehändler eingeht
  • optisch hervorgehobene Information über die wesentlichen Merkmale der vom Käufer für eine Bestellung ausgewählten Waren/Dienstleistungen auf der Bestellübersichtsseite

Was die wesentlichen Merkmale dieser Waren sind, lässt der Gesetzgeber in der Gesetzesbegründung zur Button-Lösung leider unerwähnt. Onlinehändler werden daher zunächst nicht umhin kommen, die Artikelbeschreibung nochmals auf der Bestellübersichtsseite einzublenden. Ob sich hieraus rechtlich problematische Auswirkungen auf die Transparenz und Übersichtlichkeit der Bestellübersichtsseite ergeben, was auch Gegenstand von wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sein kann, wird erst die Rechtsprechung zeigen.

Umfassende Informationen haben wir hier und hier für Sie zusammengestellt. Eine FAQ-Liste mit wesentlichen Fragen zur Button-Lösung finden Sie hier.