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BGH: Mehrere eBay-Shop AGB-Klauseln unwirksam

Der 8. Zivilsenat des BGH hatte in einem aktuellen Urteil (Urt. v. 09.12.2009 - VIII ZR 219/08, NJW 2010, 989) mehrere AGB-Klauseln zur Prüfung vorliegen. Diese Klauseln finden sich bevorzugt in AGBs von eBay-Shops. Zwei der drei vom BGH geprüften Klauseln waren unwirksam. Daher sollten Sie als eBay-Shop-Betreiber unbedingt überprüfen, ob Sie ggf. selbst die vom BGH für unwirksam befundenen Klauseln in Ihren AGBs verwenden, um entsprechende Abmahnungen zu vermeiden.

Der BGH prüfte folgende Klauseln:
  1. Der Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb eines Monats durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.
  2. Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggfs. gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) heraus zu geben. Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist.
  3. Das Rückgaberecht besteht entsprechend § 312d Abs. 4 BGB unter anderem nicht bei Verträgen
    • zur Lieferung von Waren die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde;
    • zur Lieferung von Audio- und Videoaufzeichnungen (u.a. auch CDs oder DVDs) oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind oder
    • zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten.

Die jeweils fett hervogehobenen Passagen der ersten zwei Klauseln hielt der BGH für unwirksam, da sie den Verbraucher unangemessen benachteiligen bzw. irreführen würden. Die dritte Klausel hielt der BGH entgegen der Vorinstanz für wirksam.

Die vom BGH geprüften Klauseln sind jeweils auch Element von gängigen Widerrufs-/Rückgaberechtsbelehrungen. Klausel 1. betrifft zunächst den nach der gesetzlichen Regelung genau anzugebenden Beginn der Widerrufs-/Rückgabefrist. Klausel 2. wirft einige, inzwischen heiß diskutierte Fragen der Wertersatzpflicht des Käufers nach Ausübung seines Widerrufs-/Rückgaberechts auf. Klausel 3. enthält dagegen einige gesetzlich vorgesehene Fälle, in denen das Widerrufs-/Rückgaberecht ausgeschlossen sein kann.


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