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Aufgrund aktueller und vergangener "Datenschutz-Affären" wird dem Datenschutz derzeit immer größere Bedeutung beigemessen. So hat der Freistaat Bayern beschlossen, ein neues „Landesamt für Datenschutz" einzurichten, während die Bundesregierung den Datenschutz in Unternehmen durch die Einführung eines Datenschutzsiegels verbessern will. Wer im Internet personenbezogene Daten erhebt, verarbeitet oder auf sonstige Weise nutzt, hat grundsätzlich zuvor die Einwilligung des von der Nutzung Betroffenen einzuholen und darüber hinaus umfassende Informationspflichten zu erfüllen. Bei vorsätzlichen oder fahrlässigen Verstößen gegen zu beachtende Vorschriften drohen hohe Geldbußen, die im Einzelfall bis zu 250.000,00 € betragen können. Unter der Rubrik "FAQ" finden Sie Antworten auf Fragen wie "Was sind überhaupt personenbezogene Daten, welche Anforderungen sind an eine wirksame Einwilligung zu stellen und was muss ich sonst beim Umgang mit personenbezogenen Daten beachten?" Des Weiteren steht Ihnen hier eine Vorlage "Einwilligung in die Erhebung personenbezogener Daten" zur Verfügung, die sich v.a. an Online-Verkäufer richtet. |
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