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Grundsätzlich gilt, dass bei Verträgen im Fernabsatz - d.h. bei Geschäften im Internet oder über andere sogenannte Fernkommunikationsmittel (wie z.B. auch das Telefon) - der Kunde, der Verbraucher und nicht Unternehmer ist, gesetzlich ein Widerrufsrecht hat, über das er belehrt werden muss. Mit dem Widerruf kann der Kunde sich ohne Angabe von Gründen von einem zunächst geschlossenen Vertrag wieder lösen, wenn er sein Widerrufsrecht rechtzeitig ausgeübt hat. Dabei ist je nach Zeitpunkt des Vertragsschlusses ein Widerruf des Vertrages innerhalb einer Frist von 14 Tagen oder 1 Monat möglich. 1. Widerrufsrecht innerhalb von 14 TagenDie unten abrufbaren Widerrufsbelehrungen mit der kurzen Widerrufsfrist von 14 Tagen können Sie verwenden, wenn Sie im Internet z.B. als Verkäufer mit dem Käufer vor oder - nunmehr neu - unverzüglich nach Vertragsschluss in Kontakt treten und ihn in der vorgeschriebenen Form über dessen Widerrufsrecht belehren können. Nach altem Recht war dies insbesondere dann nicht möglich, wenn Sie auf eBay Waren als Auktions- oder als Sofort-Kaufen-Artikel anbieten. Dort wird der Vertrag automatisch bereits online mit demjenigen geschlossen, der das höchste Gebot nach Ablauf des Auktionszeitraums abgegeben oder den Button "Sofort kaufen" angeklickt hat. Nach neuem Recht können Sie nun auch auf eBay die kurze Widerrufsfrist von 14 Tagen unter bestimmten Voraussetzungen verwenden. Die Anforderungen finden Sie hier. 2. Widerrufsrecht innerhalb von 1 MonatDagegen müssen Sie die unten abrufbaren Widerrufsbelehrungen mit einer Widerrufsfrist von einem Monat verwenden, wenn Sie z.B. als Verkäufer im Internet mit dem Käufer nicht vor oder unverzüglich nach Vertragsschluss in Kontakt treten können, was nach altem Recht z.B. bei eBay in der "klassischen" Auktions- oder Sofort-Kaufen-Variante regelmäßig der Fall gewesen ist. Der jeweilige Vertrag kommt dort bereits durch Abgabe des Höchstgebots mit Ablauf des Auktionszeitraums oder durch das Anklicken des Buttons "Sofort Kaufen" zustande. Nach neuem Recht kann nun auch die kurze Widerrufsfrist von 14 Tagen verwendet werden, wenn der Verkäufer den Käufer unverzüglich nach Vertragsschluss belehrt, s.o. 3. Ausschluss des WiderrufsrechtsDas Widerrufsrecht ist in bestimmten Fällen ausgeschlossen, wobei wir empfehlen, in der dem Kunden zu übermittelnden Widerrufsbelehrung diese Ausschlussgründe auch explizit aufzuführen.Grundsätzlich besteht demnach ein Widerrufsrecht nicht bei Fernabsatzverträgen:
4. Weitere zu beachtende BelehrungsanforderungenWeiterhin müssen Sie beachten, dass Sie den Käufer nicht durch die bloße Anzeige der Widerrufsbelehrung auf Ihrer Internetseite oder in Ihren AGBs belehren können. Ebenfalls genügt etwa die Verlinkung der Auktions-Angebotsseite in einer vor Ablauf der Auktion zugesandten Bestätigungs-E-mail nicht den gesetzlichen Anforderungen. Vielmehr ist gesetzlich vorgeschrieben, dass dem Käufer eine Belehrung über sein Widerrufsrecht in Textform (praktischerweise per E-Mail) mitzuteilen ist. Ohne diese Belehrung läuft die Widerrufsfrist gar nicht an, und der Kunde kann seine Vertragserklärung jederzeit widerrufen. Die allgemeinen Anforderungen, AGBs im Internet auf einer Website rechtlich wirksam zur Grundlage eines zu schließenden Vertrages zu machen, gelten für die Widerrufsbelehrung gerade nicht. Einzelheiten über die wirksame Einbeziehung von AGBs - nicht der Widerrufsbelehrung - in eine Internetseite finden Sie hier. |
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