Onlinedienstleistungen und Abonnementverträge

Viele Onlinedienstleistungen werden gegen Entgelt erbracht. Das AGB-Recht bietet die Möglichkeit, Onlineverträge abzuschließen, die sogar für eine Dauer von 24 Monaten die Verpflichtung zur Zahlung von Mitgliedsbeiträgen oder Abonnementgebühren vorsehen. Manche Geschäftsmodelle sind als Abo-Fallen verschrien, da die Betreiber gelegentlich verschleiern, dass ein entgeltlicher Vertrag entsteht. Seriöse Geschäftsmodelle zeichnen sich vor allem durch rechtswirksame Geschäftsbedingungen und deren wirksame Einbeziehung aus.

Bei Vertragsschlüssen über das Internet ist beim Verkehr mit Verbrauchern Fernabsatzrecht zu beachten. Die strengen gesetzlichen Vorschriften zur Belehrung von Verbrauchern müssen beachtet und regelmäßig aktualisiert werden.

Betreiber von Abo-Verträgen sehen sich immer wieder dem Vorwurf ausgesetzt, dass nicht wirksam über ein Widerrufsrecht aufgeklärt wurde oder Klauseln angeblich unwirksam sein sollen. Im Kundensupport stehen daher für die wichtigsten Argumente und Einwendungen Mustertexte zur Erwiderung bereit, die auch Verbraucherzentralen und Rechtsanwälte überzeugen.

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