Der vermutlich wichtigste Grund für Abmahnungen sind Fehler bei der Widerrufsbelehrung. Inzwischen dürfte sich herumgesprochen haben, dass ein Widerrufsrecht von mindestens einem Monat eingeräumt werden muss, da der Verkäufer nicht in der Lage ist, dem Kunden vor Vertragsschluss in Textform über den Inhalt des Widerrufsrechts zu belehren. Die Musterbelehrung des Gesetzgebers wurde bereits angepasst, um den Anforderungen der Rechtsprechung Rechnung zu tragen.
eBay-Verkäufer können auch unter die Impressumspflicht des Telemediengesetzes fallen, sodass sie verpflichtet sind, neben ihrer Firma auch die vertretungsberechtigten Geschäftsführer oder Inhaber anzugeben, sowie vollständige Adresse und – soweit vorhanden – Umsatzsteueridentifikationsnummer.