Die Handlungsalternativen für den Abgemahnten sind Unterwerfung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung mit oder ohne Zahlung von Abmahnkosten, Zurückweisung, Ignorieren oder eine Gegenabmahnung aussprechen. Zur Ermittlung der besten Handlungsoption muss zunächst festgestellt werden, ob die Abmahnung berechtigt ist, d. h. ein Verstoß vorliegt und der Abmahner legitimiert ist, diesen Verstoß geltend zu machen. Sollte dies der Fall sein, muss abgeschätzt werden, ob der Gegner seinen Anspruch weiter verfolgt.
Obwohl viele Abmahnungen aus Rechtsgründen bereits unbegründet sind, kommen Abmahnungsgegner oft allein deswegen mit geringem Aufwand aus dem Rechtsstreit, weil der Abmahner das Risiko und den Aufwand scheut, den Anspruch gerichtlich durchzusetzen. Dies abzuschätzen, ist eine schwierige Aufgabe, bei der sowohl Recherchen im Internet als auch eine Beratung bei einem Anwalt weiterhelfen können.