Das eBay-Bewertungssystem war bereits mehrfach Gegenstand von gerichtlichen Verhandlungen. Grundsätzlich darf sich ein Kunde auch negativ äußern. Unzulässig sind jedoch Bewertungen, wenn sie sachlich falsche Tatsachenbehauptungen entfalten (z. B. „Verkäufer lieferte nicht“) oder beleidigende Meinungsäußerungen (z. B. „Vorsicht Betrüger“, „Verkäufer liefert nur Schrott“).