Beantwortung Gewährleistungsrüge

Anwendungsbereich:

Ihr Kunde macht geltend, dass der Kaufgegenstand Mängel habe. Sie haben häufig erlebt, dass sich die Mangel als bloße Bedienfehler herausstellen und möchten Ihren Kunden dazu anhalten, vor Ihrer Inanspruchnahme die Sache sorgfältig zu überprüfen oder sich ggf. direkt an den Hersteller zu wenden.

 

Sie haben uns mitgeteilt, dass an dem von Ihnen erworbenen Gegenstand ein Gewährleistungsfall aufgetreten ist. Wir sind bemüht, Ihnen bei der Bearbeitung so schnell und unkompliziert wie möglich zu helfen.
Zunächst sollten wir klären, ob tatsächlich ein Gewährleistungsfall oder möglicherweise (auch) ein Garantiefall, ein Transportschaden oder vielleicht sogar ein Bedienfehler vorliegt, um den für Sie schnellsten und günstigsten Lösungsweg zu finden.
Als Verkäufer haften wir dafür, dass die Kaufsache bei der Übergabe ohne Mängel war. Gerade wenn ein Fehler erst nach einiger Zeit auftritt, besteht eine gewisse Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler bei Gefahrübergang noch nicht vorhanden war. In einem solchen Fall kann die Garantie des Herstellers von Nutzen sein. Die Herstellergarantie sichert eine bestimmte Produkteigenschaft für den Garantiezeitraum zu ohne darauf abzustellen, ob der Fehler bei Gefahrübergang bereits vorhanden war. Wir würden Ihnen daher empfehlen, bei Zweifeln über das Vorliegen eines Gewährleistungsrechts zunächst die Herstellergarantie in Anspruch zu nehmen.
Bitte stellen Sie sicher, dass der von Ihnen gerügte Fehler nicht erst durch Ihr Verhalten entstanden ist. Sollte sich im Zuge der Überprüfung der mangelhaften Sache ergeben, dass kein Fall einer gesetzlichen Gewährleistung vorlag, müssten wir Ihnen unseren Aufwand im Wege des Schadensersatzes in Rechnung stellen. Dieser Aufwand kann dabei auch den Wert des Kaufgegenstandes übersteigen, wenn beispielsweise aufwändige Reparaturversuche unternommen wurden oder eine Ersatzbeschaffung notwendig wurde. Bis zur Erstattung dieser Aufwendungen steht uns ein Zurückbehaltungsrecht an dem eingesandten Kaufgegenstand zu.
Soweit der Kaufgegenstand auf dem Weg von uns zu Ihnen beschädigt wurde, stehen uns Ansprüche gegen die Versicherung oder das Transportunternehmen zu. Dies setzt jedoch voraus, dass der Transportschaden korrekt von uns angezeigt werden kann. Eine Entschädigungsleistung kann ausgeschlossen sein, wenn beispielsweise durch Sie der ordnungsgemäße Empfang des Paketes bestätigt wurde, obwohl die Beschädigung bereits durch einen Schaden an der Verpackung sichtbar gewesen wäre. Im Falle einer fehlerhaften Bestätigung oder einer unterlassenen Mitwirkung durch Sie, könnten Sie zum Regress verpflichtet sein.
Wenn Sie auch nach der weiteren Prüfung und Abwägung sicher sind, dass ein Fall der Verkäufergewährleistung vorliegt, möchten wir Sie bitten, den Kaufgegenstand zusammen mit einer detaillierten Beschreibung des aufgetretenen Fehlers an uns zu übersenden. Bitte stellen Sie durch Wahl eines geeigneten Versandweges und der Verwendung ausreichender Verpackung sicher, dass die Sache unbeschädigt bei uns eingeht. Bitte übersenden Sie uns auch den Original-Kaufbeleg und sämtliches Zubehör.
Wir werden zunächst den von Ihnen vorgebrachten Mangel überprüfen und die Möglichkeiten der Nacherfüllung prüfen. In vielen Fällen erfolgt die Nacherfüllung durch den Hersteller, sodass für die Bearbeitung weitere Bearbeitungszeiten des Herstellers einkalkuliert werden müssen. Die genaue Dauer der Bearbeitung hängt von der Art des Fehlers und der Nacherfüllungsmethode ab.