Nutzungsbedingungen für Forumsbetreiber

Jeder, der seinen Usern die Möglichkeit verschafft, Inhalte zu veröffentlichen, muss für Rechtsverstöße seiner User unter Umständen haften. Soweit es sich um fremde Inhalte handelt, beginnt eine Haftung erst mit Kenntniserlangung, die Rechtsprechung sieht jedoch auch unter Umständen Überwachungspflichten. Die Haftung gegenüber Dritten kann durch Nutzungsbedingungen oder Disclaimer nicht wirksam beschränkt werden. Nutzungsbedingungen sind jedoch nützlich, um den Rückgriff der Haftung gegenüber dem Verursacher zu erleichtern oder die Begehung von Rechtsverstößen im Vorfeld zu vermindern. Ein Rückgriffsanspruch kann jedoch immer nur so gut sein, wie die Bonität des Schuldners, und eine Anspruchsdurchsetzung setzt natürlich voraus, dass man die Identität kennt. Gerade im Internet scheitert eine Rechtsdurchsetzung häufig an letzterem. So mussten schon viele Forumsbetreiber den Kopf für unbekannte Dritte hinhalten. Dieses Risiko lässt sich zumindest teilweise vermindern.

Wenn es für die Haftung für das Handeln Dritter geht, würde wieder die Figur der sogenannten Störerhaftung herangezogen. Derjenige, der kausal zu einer Rechtsverletzung beigetragen hat, indem er beispielsweise eine Community bereit gestellt hat, haftet dann für Rechtsverletzungen durch Dritte, wenn er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten vernachlässigt hat. Der Umfang dieser Pflichten hängt vom Geschäftsmodell ab. In den meisten Fällen lässt sich ja erreichen, dass man erst ab nachweislicher Kenntnis zu Handlungen verpflichtet ist.

Ein Kriterium für die Haftung kann jedoch sein, in welchem Umfang der Betreiber auf die Nutzung eingewirkt hat, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Wer hier noch nicht einmal seine Nutzer verpflichtet hat, gesetzliche Pflichten einzuhalten, schafft sich ein größeres Haftungsrisiko als derjenige, der zumindest alles ihm mögliche getan hat, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu verfolgen.