Nutzungsbedingungen für Forumsbetreiber
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- Hauptkategorie: Portalbetreiber
- Geschrieben von Chan-jo Jun
Wenn es für die Haftung für das Handeln Dritter geht, würde wieder die Figur der sogenannten Störerhaftung herangezogen. Derjenige, der kausal zu einer Rechtsverletzung beigetragen hat, indem er beispielsweise eine Community bereit gestellt hat, haftet dann für Rechtsverletzungen durch Dritte, wenn er zumutbare Prüfungs- und Überwachungspflichten vernachlässigt hat. Der Umfang dieser Pflichten hängt vom Geschäftsmodell ab. In den meisten Fällen lässt sich ja erreichen, dass man erst ab nachweislicher Kenntnis zu Handlungen verpflichtet ist.
Ein Kriterium für die Haftung kann jedoch sein, in welchem Umfang der Betreiber auf die Nutzung eingewirkt hat, um Rechtsverletzungen zu verhindern. Wer hier noch nicht einmal seine Nutzer verpflichtet hat, gesetzliche Pflichten einzuhalten, schafft sich ein größeres Haftungsrisiko als derjenige, der zumindest alles ihm mögliche getan hat, um Rechtsverletzungen zu verhindern oder zu verfolgen.