Verkauf von Hardware

Sie sind Computerfachhändler und verkaufen in Ihrem Laden oder auch im Internet Computergesamtpakte, Hardware Einzelkomponenten oder auch individuell nach Kundenwunsch zusammengestellte, fertig zusammengebaute Hardwarekomponenten.Zur Hardware gehört neben dem eigentlichen Computer im Sinne von PC oder Server, auch die sogenannte Peripherie, also Terminal, Drucker, Tastatur und ähnliches.

Häufig dürfte folgende Situation sein, dass der Kunde Hardware und die dazu gehörige Peripherie kauft und Sie als Computerfachhändler gleichzeitig die Wartung der Hardware  übernehmen. Solche Kombinationen von Hardwarekauf und im Vertrag gleichzeitig vorgesehener Wartung sind nicht untypisch, bedürfen aber einer besonderen Behandlung. Es liegt nämlich, wie viele meinen, nicht ein einheitlicher Vertrag vor, sondern vielmehr eine Kombination aus zwei Verträgen. Dies ist zum einen der eigentliche Kaufvertrag über die Hardware oder sonstige Hardwaregegenstände, Peripherie etc. und zum anderen der Wartungsvertrag. Zuletzt genannter Vertrag ist regelmäßig als Dienstvertrag oder auch Werkvertrag einzuordnen, je nachdem, ob Sie einen über den bloßen Kaufzweck der Hardware hinausgehenden Erfolg schulden, der z.B. in der Wiederherstellung eines funktionierenden Gesamtpakets besteht (dann Werkvertrag), oder ob Sie bloß eine turnusgemäße Wartung des Hardwarepaketes mit dem Kunden vertraglich vereinbart haben (dann Dienstvertrag).

Wenn Sie bereits an dieser Stelle als "Normalverbraucher" nicht mehr durchsteigen und sich fragen, wie kompliziert das alles werden könnte, so haben Sie recht, denn selbst die meisten Juristen steigen bei dieser komplexen Materie regelmäßig aus. Was wir Ihnen bieten können, ist eine umfassende Beratung zu diesem Thema und die Erstellung von individuellen Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollten insbesondere Regelungen zu Gewährleistung und Haftung enthalten. Z. B. sind für Sie als Computerfachhändler entsprechende Gewährleistungs- und Haftungsausschlüsse interessant und unbedingt in Ihre individuellen allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen, soweit Sie sich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen halten.

Selbstverständlich steht es Ihnen frei, im Internet oder anderen zugänglichen Quellen nach solchen vorteilhaften Klauseln zu suchen, was regelmäßig mühselig sein dürfte. Außerdem besteht die Gefahr, dass diese Klauseln, die Sie in anderen Quellen finden, nicht dem aktuellen Stand des Gesetzes und der Rechtsprechung entsprechen. Solche Klauseln sind regelmäßig gefährlich für Sie und provozieren unter Umständen Abmahnungen von Verbraucherschutzverbänden oder Ihren Konkurrenten.

Um sich die mühselige Suche nach Klauseln für Ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ersparen und das geschäftliche Risiko von Abmahnungen gering zu halten, wenden Sie sich an uns und nehmen unseren kompetenten Rat in Anspruch.

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