Handel mit Domains und Projekten

Sie möchten eine Domain mit oder ohne eine Website kaufen bzw. verkaufen. Die Übertragung einer Domain ist eine verhältnismäßig einfache Transaktion, die noch nicht einmal einer besonderen Form bedarf.

Umfangreichere Verträge brauchen Sie jedoch möglicherweise dann, wenn eine der nachfolgenden Bedingungen auf Sie zutrifft.

  • Sie haben Bedenken, ob Ihr Vertragspartner den Vertrag einhält.
  • Sie befürchten, dass die Domain Rechte Dritter verletzen könnte.
  • Sie kaufen/verkaufen mit der Domain ein komplettes Projekt samt Inhalten, Kundendaten und vielleicht sogar Vertragsbeziehungen.


1. Absicherung der Vertragserfüllung

Nur in den seltensten Fällen können Leistung und Gegenleistung Zug um Zug gleichzeitig ausgetauscht werden. Meistens muss eine der Parteien in Vorleistung gehen und trägt somit das Risiko, dass die andere Partei den Vertrag nicht oder nicht wie vorgesehen, erfüllt. Am einfachsten schützt man sich vor dieser Situation, indem man nicht selbst in Vorleistung geht. Ist keine der beiden Parteien bereit, das Risiko auf sich zu nehmen, könnte die Transaktion über einen Treuhänder, beispielsweise einen Rechtsanwalt oder Notar, abgewickelt werden. Eleganter wäre es jedoch, die Vertragsleistung unter einer aufschiebenden Bedingung der Gegenleistung vorzunehmen. Beim Kauf von beweglichen Sachen, vereinbart man hierzu einen Eigentumsvorbehalt, beim Kauf von Rechten, was die Domain letztlich ist, kann der Rechtsübergang unter aufschiebender Bedingung vereinbart werden. In der Praxis bereitet dies jedoch häufig Schwierigkeiten, da die KK-Formulare der Provider keine aufschiebend bedingten Erklärungen vorsehen.

2. Gewährleistung: Domain mit Mängeln

Mancher Domaininhaber verkauft seine Domain, nachdem sie ihm rechtliche Probleme einbrachte. Verletzt eine Domain die Markenrechte eines anderen, hat dieser zwar meistens einen Anspruch auf Unterlassung, nicht jedoch auf Übertragung der Domain. Der auf diese Weise „angeschossene" Domaininhaber ist also nicht gehindert, die heiße Ware auf dem Markt anzubieten. Der neue Käufer wird voraussichtlich nicht lange warten müssen, bis er ebenfalls in Anspruch genommen wird.

Es empfiehlt sich daher für den Käufer, sich versichern zu lassen, dass dem Verkäufer keine Rechtsverletzungen oder behaupteten Rechtsverletzungen bekannt sind. Will der Käufer ganz auf Nummer Sicher gehen, kann er sich vom Verkäufer sogar die rechtliche Unbedenklichkeit versichern lassen, was für den Verkäufer ein erhebliches Haftungsrisiko bedeuten würde. Dem Verkäufer kann nicht empfohlen werden, mehr zuzusichern, als das was er sicher weiß.

Die Beurteilung von Rechtsverletzungen durch eine Domain erfordert fundierte und aktuelle Kenntnisse zum Marken-, Firmen- und Namensrecht.

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