Vertragsverhandlung

Sie verhandeln mit einem Kunden oder Auftraggeber über einen Vertrag mit IT-rechtlichem Bezug. Möglicherweise hat Ihnen Ihr Vertragspartner einen ersten Entwurf vorgelegt, den er zur Verhandlung stellt.

Ihre Aufgabe besteht nun darin, in einem ersten Schritt zu analysieren, ob die vorgesehenen Regelungen für Sie günstig oder ungünstig sind. Im nächsten Schritt müssen Sie herausfinden, ob die jeweilige Regelung nach den Maßstäben von Branchenübung und Gesetz angemessen sind oder möglicherweise eine krasse Übervorteilung darstellen, mit der Ihr Vertragspartner prüfen will, wie weit er bei Ihnen gehen kann. Möglicherweise werden Sie feststellen, dass Ihr Gegner an manchen Stellen bewusst oder unbewusst den Bogen sogar überspannt hat und eine für Sie nachteilige Klausel gar nicht wirksam ist. In diesem Falle können Sie diese getrost im Vertrag belassen, da sie keine Wirkung entfaltet.

Je nach Verhandlungssituation und –position kann es angebracht sein, sich auf die wichtigsten Änderungen zu beschränken oder Änderungen in einer Weise vorzunehmen, dass sie Ihrem Gegner nicht auffallen oder ihn nicht vor den Kopf stoßen. An anderen Stellen kann es geboten sein, den vorgelegten Entwurf völlig zu verwerfen und einen eigenen vorzulegen.

Beratung zu Vertragsverhandlungen erfordert daher stets ein fundiertes Verständnis über die wirtschaftlichen und psychologischen Hintergründe der Verhandlung.

Was wir für Sie tun können:

Der geringstmögliche Beitrag kann darin bestehen, zu einem vorgelegten Vertragsentwurf schriftlich oder mündlich Stellung zu nehmen und Sie auf nachteilige oder unvollständige Regelungen hinzuweisen. Wir können für Sie darüber hinaus aber auch alternative Formulierungen vorschlagen oder sogar die Verhandlungen begleiten bzw. für Sie übernehmen.