Vertragsprüfung

Wir werden häufig gebeten, „einmal einen Blick auf AGBs zu werfen“. Selbstverständlich gehört die Überprüfung von bestehenden Geschäftsbedingungen zum täglichen Geschäft von Vertragsanwälten. Häufig stellt sich jedoch heraus, dass die Abfassung neuer Bedingungen auf Grundlage von sorgfältig entwickelten Standardklauseln effizienter und günstiger ist als die Reparatur von bestehenden Vertragsbedingungen. Dies gilt vor allem dann, wenn die Urheberrechtslage der alten Bedingungen ungeklärt ist.

Eine erste Überprüfung von bestehenden Geschäftsbedingungen hat daher zunächst zum Ziel festzustellen, ob überhaupt und in welchem Umfang ein Handlungsbedarf besteht. Hierbei müssen noch nicht sämtliche unwirksamen Klauseln identifiziert und konkrete Formulierungsalternativen entwickelt werden. Manchmal kann die Überprüfung einer einzelnen Regelung eine umfangreiche Rechtsprechungsrecherche notwendig machen, so dass es fast unmöglich ist, mit vertretbarem Aufwand die komplette Wirksamkeit und Zweckmäßigkeit von Geschäftsbedingungen zu testieren. Auf der anderen Seite können jedoch meistens schon in kurzer Zeit unwirksame, unzweckmäßige oder auch fehlende Klauseln identifiziert werden.

Wir bieten Ihnen an, eine erste Überprüfung Ihrer bestehenden Geschäftsbedingungen mit einem beschränktem Zeitaufwand von ca. 1 bis 1,5 Stunden nach unseren jeweils gültigen Stundensätzen vorzunehmen. Sie erhalten als Ergebnis eine erste Stellungnahme über möglichen Handlungsbedarf bei den Geschäftsbedingungen.

Natürlich können wir die Prüfung auch auf einzelne Klauseln beschränken, wenn Sie beispielsweise wissen möchten, ob Ihr Gewährleistungs- und Haftungsausschluss wirksam ist.

Wir unterbreiten Ihnen gerne ein individuelles Angebot.