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Aktuelles

Hier finden Sie neue Rechtsprechung und weitere aktuelle Themen aus dem IT-Recht von uns in verständlicher Weise kommentiert. Um eine möglichst praxisnahe und verständliche Aufbereitung zu gewährleisten, gehen wir in folgenden drei Schritten vor:

  1. Angabe von Fundstelle und Leitsatz der Entscheidung
  2. Herauslösen des Einzelproblems
  3. Bedeutung für die tägliche Anwendung in der Praxis


Neues Widerrufs- und Rückgaberecht ist ab 5.11.2011 rechtsverbindlich!

5.11.2011

Die neuen Regelungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht sind ab sofort zwingend zu beachten! Um Abmahnungen wegen rechtsungültiger Widerrufs- oder Rückgabebelehrungen zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, unbedingt tätig zu werden und Ihre Belehrungstexte auf den aktuellen Stand zu bringen.

Die wesentlichen Änderungen des Gesetzgebers betreffen vor allem die Rechtsfolgen eines ausgeübten Widerrufs- bzw. Rückgaberechts, insbesondere die unter Umständen bestehende Pflicht des Käufers, dem Verkäufer Wertersatz für eine Verschlechterung der Sache oder innerhalb der Widerrufs- bzw. Rückgabefrist gezogene Nutzungen zu leisten. Weitere Informationationen zu den Änderungen finden Sie hier.

 

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, den 07. Dezember 2011 um 09:22 Uhr
 

Neue Regelungen zum Wertersatz im Fernabsatz und neue Musterbelehrungen 2011

22.8.2011

Neue Vorschriften über den Wertersatz und neue Musterbelehrungen zum Widerrufs- und Rückgaberecht des Verbrauchers seit 4.8.2011 in Kraft!

Der Bundestag hat am 27.7.2011 wesentliche Änderungen über den Wertersatz bei Ausübung des Widerrufs- bzw. Rückgaberechts durch den Verbraucher verabschiedet. Die Änderungen sind seit dem 4.8.2011 in Kraft (vgl. BGBl. 2011, Teil I v. 3.8.2011, S. 1600 ff.) und werden nach einer Übergangszeit von drei Monaten, in welcher noch das alte Recht zur Anwendung kommen kann, rechtsverbindlich.

Zuletzt aktualisiert am Freitag, den 04. November 2011 um 15:41 Uhr Weiterlesen...
 

BGH "Holzhocker": Widerrufsbelehrung auf Website nicht ausreichend

Leitsatz des BGH: Die dem Verbraucher bei Fernabsatzverträgen gemäß §§ 312c, 355 BGB zu erteilenden Informationen müssen nicht nur vom Unternehmer in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise abgegeben werden, sondern auch dem Verbraucher in einer zur dauerhaften Wiedergabe geeigneten Weise zugehen. Dementsprechend reicht die Speicherung dieser Informationen auf der Website des Unternehmers ebenso wenig für das Anlaufen der Widerrufsfrist von zwei Wochen gemäß § 355 Abs. 1 S. 2 BGB aus wie die Möglichkeit, diese Informationen nach Vertragsschluss bei eBay abzurufen (BGH, Urteil vom 29.4.2010, Az.: I ZR 66/08 - Holzhocker).

 

Zuletzt aktualisiert am Dienstag, den 15. März 2011 um 09:24 Uhr Weiterlesen...
 

Noch geltende gesetzliche Musterwiderrufsbelehrung

Das neue Widerrufs- und Rückgaberecht trat am 11.06.2010 pünktlich mit dem Beginn der Fußball-WM in Südafrika in Kraft. Bitte beachten Sie insofern, dass die Neuregelungen ohne Übergangsregelung gelten. Insbesondere sind alte, von Ihnen in Ihrem Online- oder eBay-Shop verwendete Widerrufsbelehrungen ab heute falsch, da sie hinsichtlich der Informationspflichten und sonstigen Pflichten auf Vorschriften der BGB-InfoV verweisen, die weggefallen sind und sich nunmehr in anderen Gesetzen, nämlich im BGB (z.B. §§ 359a, 360 BGB) und EGBGB (Art. 246 ff. EGBGB) wiederfinden. Um Abmahnungen wegen falscher Widerrufsbelehrungen zu vermeiden, ist das Bereithalten der neuen Widerrufsbelehrungen dringend zu empfehlen.

 

Zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 09. Juni 2011 um 16:53 Uhr Weiterlesen...
 

Gesetzliche Änderungen im Widerrufs- und Rückgaberecht zum 11.06.2010

Am 29.07.2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtilinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Dieses Gesetz führt zu einer Reihe von Änderungen insbesondere im Bereich der Vorschriften über das Widerufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen. Vereinfachung der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrungen, die in der Vergangenheit zu einer wahren Abmahnflut und zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen geführt haben, sind die proklamierten Ziele des Gesetzgebers.

Die gesetzlichen Änderungen treten am 11.06.2010 in Kraft. Unter anderem hat der Gesetzgeber auch eine neue Musterwiderrufsbelehrung mit einigen Neuerungen vorgesehen. Bitte beachten Sie als Händler eines Online- oder eBay-Shops, Ihre Widerrufsbelehrungen rechtzeitig an die neue Gesetzeslage anzupassen. Dies sollte bis zum 11.06.2010 geschehen, da die neuen gesetzlichen Vorschriften sofort ohne Übergangszeitraum (!) anzuwenden und zu beachten sind.

 

Zuletzt aktualisiert am Montag, den 14. Juni 2010 um 11:25 Uhr Weiterlesen...
 
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