Online-Shops
Gerade im Verkehr mit Verbrauchern bestehen zahlreiche Informations- und Belehrungspflichten, die sich regelmäßig ändern oder erweitert werden.
Auf der anderen Seite haben Verkäufer über einen eigenen Onlineshop wesentlich mehr Möglichkeiten, die rechtlichen Bedingungen so zum eigenen Vorteil anzupassen und beispielsweise ein Widerrufsrecht mit einer lediglich zweiwöchigen Frist wirksam zu vereinbaren. Dies setzt voraus, dass der Bestellprozess so angepasst wird, dass Sie über die Widerrufsrechte vor Vertragsschluss belehren können.
Während ein Standard-Onlineshop vermutlich mit Standardvorlagen gut auskommt, sollten Sie die Vorlagen individuell anpassen lassen, wenn eine der folgenden Bedingungen auf sie zutrifft:
- häufiger Vertragsschluss mit Unternehmern;
- Ware wird erst für den Kunden nach dessen Spezifikationen angepasst;
- neben dem Verkauf von Waren werden auch Dienstleistungen erbracht;
- Verträge haben Bezug zum Urheber- oder Markenrecht;
- Sie treten gegenüber ihrem Kunden in Vorleistung.