Webdesigner und Programmierer

Wer IT-Dienstleistungen erbringt, braucht bombensichere Haftungsregeln und unmissverständliche Lizenzbedingungen. Für Programmierer und Webdesigner, die ihre Leistungen vorwiegend gegenüber Unternehmern erbringen, gilt es nicht in erster Linie darum, gesetzliche Hinweispflichten zu erfüllen. Dienstleister brauchen rechtssichere Bedingungen, um von den gesetzlichen Haftungs- und Gewährleistungsregeln abzuweichen.

IT-Dienstleister können durch kleine Fehler oder Fristversäumnisse Schäden verursachen, die den Vertragswert weit übersteigen. Wer keine oder unwirksame Bedingungen verwendet, haftet für jede leichte Fahrlässigkeit unbegrenzt.

Unsere Prüfung von bestehenden Haftungsklauseln ergibt, dass die meisten verwendeten Klauseln unwirksam sind und gerade keine Beschränkung der Haftung herbeiführen. Dies gilt sogar für Vorlagen, die durch einen Rechtsanwalt erstellt oder einen Fachverlag geliefert wurden. Teilweise waren die Bedingungen von vornherein durch Unkenntnis falsch abgefasst worden oder sie haben sich durch Änderung durch Gesetz und Rechtsprechung überholt. Sehr häufig werden Klauseln auch durch nachträgliche Änderungen unwirksam.

Haftungsklauseln richten sich stets nach nationalem Recht. Selbst oder gerade große internationale Unternehmen glauben häufig, es würde ausreichen, ihre Bedingungen und Disclaimer in allen europäischen Sprachen zu übersetzen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden. Man erkennt diese Bedingungen häufig an den Absätzen in Großbuchstaben, die in den meisten Fällen komplett unwirksam sind.

Diese Dienstleistungsverträge eignen sich nur bedingt für Standardformulare, da im jeden Fall ein individueller Anpassungsbedarf besteht.

Standardklauseln bilden jedoch die Grundlage der Vertragserstellung, sodass der Aufwand beschränkt bleibt.

Dienstleistern passiert es oft, dass Bedingungen vom Auftraggeber diktiert werden. Hierbei sind häufig umfassende Lizenzübertragungen und Garantiehaftungen enthalten. Manche Dienstleister verpflichten sich, ausschließlich Nutzungsrechte an Werken zu übertragen, die gar nicht von Ihnen selbst erstellt wurden. Sie haften danach für jeden Schaden, der dem Auftraggeber entsteht, wenn dieser das Werk und dessen Bestandteile nicht nach Gutdünken verwerten kann.

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