Neue Reform des Verbraucherrechts kommt 2014

27.03.2013

Hatte der Gesetzgeber im letzten Jahr im August 2012 Onlineshop-Betreibern mit der Button-Lösung umfassende Änderungen vorgeschrieben, kommt nun im Juni 2014 die nächste Reform des Verbraucherrechts im Fernabsatz. Altes Fernabsatzrecht wird dann zum neuen Verbraucherrecht, was aber nur hinsichtlich der Begrifflichkeit auf den ersten Blick transparenter erscheint.

 

Umsetzung durch Verbraucherrechte-Richtlinie vorgeschrieben

Hintergrund ist wie so oft das Inkrafttreten einer europäischen Richtlinie, der sog. Verbraucherrechte-Richtlinie (RiL 2011/83/EU, kurz VRRL), und der sich hieraus ergebende Umsetzungsbedarf der europäischen Mitgliedsstaaten der Vorgaben der Richtlinie in nationales Recht. Die Richtlinie macht hier Vorgaben, die der deutsche Gesetzgeber einerseits bereits vorgreiflich umgesetzt hat, so die Vorgaben der "Button-Lösung" (wir berichteten). Andererseits bringt die Richtlinie eine Fülle von Ergänzungen in das deutsche Fernabsatzrecht, was nicht zuletzt wieder die Onlineshop-Betreiber treffen wird, die sowohl Ihre AGBs als Widerrufsbelehrungen zum Inkrafttreten des Gesetzes anpassen müssen.

Wesentliche Änderungen in Kürze und schon jetzt absehbare Auswirkungen auf die Praxis

Eine umfassende Darstellung der wesentlichen Neuerungen des Gesetzes werden wir baldmöglichst für Sie aufbereiten und an dieser Stelle veröffentlichen. In der Kürze begnügen wir uns mit einem Verweis auf den aktuellen Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz u.a. zur Umsetzung der VRRL und zur Änderung des Verbrauchsgüterkaufrechts. Hieraus wird bereits deutlich, welche Auswirkungen die Umsetzung auch für Onlineshop-Betreiber haben wird, die sich erneut dem Problem ausgesetzt sehen, dass insbesondere eine Vielzahl von endlich bekannten Vorschriften in andere Gesetze wie das EGBGB ausgelagert werden und sich zu allem Übel die "Hausnummern" dieser Vorschriften erneut ändern werden. Die Informationspflichten, die sich bis vor drei Jahren noch in der BGB-InfoV befunden haben und aktuell noch teilweise im BGB geregelt sind, sollen nun einheitlich ins EGBGB verschoben werden. Dies mag dogmatisch konsequent sein, der Praxis stellt sich allerdings das Problem, dass zum wiederholten Male Widerrufsbelehrungen erneut falsch werden und geändert werden müssen. Erfreulich ist aber, dass der wenig transparente Verweis auf eine Fülle von Vorschriften in der aktuellen Muster-Widerrufsbelehrung entfällt und diese laienverständlicher wird. Ob sich diese Intention des europäischen Gesetzgebers tatsächlich in der Praxis bewährt, muss abgewartet werden.

Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen

Sofern der Referentenentwurf im Gesetzgebungsverfahren Bestand haben sollte, werden die Änderungen, die alle Onlineshop-Betreiber und Händler im Internet treffen werden, voraussichtlich am 13.06.2014 in Kraft treten. Soweit ersichtlich, wird es wie bei den vergangenen Reformen des Verbraucherrechts keine Aufbrauchfristen für Onlineshop-Betreiber geben, so dass die Reform und deren Neuerungen mit dem Datum des Inkrafttretens zu beachten sind.