Umsetzung der Button-Lösung auf eBay

01.08.2012

eBay teilte aktuell seinen Verkäufern mit (http://news.ebay.de/globalnews/item/show/1619), wie die neuen Gesetzesänderungen zur Button-Lösung auf dem Verkaufsportal eBay umgesetzt werden sollen. eBay wird seine Schaltflächen jedoch nur bei einer Neuanmeldung als e-Bay-Kunde und für das Einstellen von Artikeln ab dem 01.08.2012 mit „Artikel kostenpflichtig einstellen“ bzw. „kostenpflichtig anmelden“ beschriften, was sich somit nur in der Vertragsbeziehung zwischen eBay und seinen registrierten Kunden, nicht jedoch auf den Verkaufsprozess auf eBay auswirkt.

 

Für eBay-Verkäufer besteht damit weiterhin das Problem, dass diese den technischen Vorgang der gesetzlich vorgeschriebenen Umgestaltung des Bestell-Buttons nicht beeinflussen und viel schwerwiegender einen Großteil der mit der Button-Lösung einhergehenden Pflichtangaben nicht erfüllen können. Es ist nicht absehbar, wann eBay hier den Bestellprozess umgestalten wird, um seinen Verkäufern insbesondere die Beschreibung der wesentlichen Merkmale des Artikels auf der Gebotsübersichtsseite – d.h. bevor der Käufer den Button „Gebot bestätigen“ bzw. „Kaufen“ anklickt – zu ermöglichen.

 

Dies ändert nach unserer Auffassung jedoch nichts daran, dass die gegenüber dem Endkäufer gestalteten Schaltflächen „Gebot bestätigen“ bei Auktionen bzw. „Kaufen“ bei Sofort-Kaufen-Artikeln wohl den neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Diesbezüglich hatte der Gesetzgeber in seiner ausführlichen Gesetzesbegründung zur „Button-Lösung“ schon erläutert, dass Schaltflächen mit der Beschriftung „Kaufen“ sowie „Gebot bestätigen“ eine gleichwertige Beschriftung des Bestell-Buttons darstellen, wie dies die neue Regelung des § 312 g Abs. 3 BGB n.F. mit der vorgeschlagenen Formulierung „zahlungspflichtig bestellen“ vorsieht.