Neue Zahlungsbedingungen und Zahlungsabwicklung auf eBay

eBay informierte kürzlich über eine Umstellung der Zahlungsabwicklung, die vermutlich ab Sommer (August oder September 2012) nun auch für alle Verkäufer (nicht nur neue) auf dem Internetauktionshaus eBay gelten sollen.

 

In der bisherigen Bestellabwicklung auf eBay wurde ein angebotener Artikel entweder durch eine Auktion oder durch die Option „Sofort Kaufen“ verkauft, der Käufer leistete daraufhin die Bezahlung direkt an den Verkäufer, und der Verkäufer verschickte den Artikel nach Erhalt der Bezahlung. Die neue Bestellabwicklung ist so ausgestaltet, dass bei einem verkauften Artikel der Käufer zunächst an eBay zahlt und nicht mehr direkt an den Verkäufer. Der Verkäufer erhält sein Geld erst, nachdem er den Artikel verschickt und in seinem Account „Mein eBay“ als verschickt markiert hat. Eine Ausnahme soll nur für Barzahlung bei Selbstabholung und Nachnahme gelten.

 

Gründe für die Umstellung der Zahlungsabwicklung soll laut eBay die Sicherheit des Käufers bei der Bezahlung per Vorkasse sein. Dieser eBay-Käuferschutz sichere insbesondere bei Bezahlung mit PayPal den Käufer ab, wenn dieser einen Artikel mit PayPal bezahlt hat, der Verkäufer den Artikel jedoch nicht liefert oder der gelieferte Artikel erheblich von der Artikelbeschreibung abweicht. Der Käufer könne dann den Kaufpreis inklusive der Versandkosten in unbegrenzter Höhe zurück erhalten.

Die neue Zahlungsabwicklung ist sicherlich ein begrüßenswerter Ansatz von eBay für einen noch nachhaltigeren Käuferschutz. Es dürften sich aber rechtlich interessante Konstellationen ergeben, wenn z.B. ein eBay-Verkäufer einen Artikel als verschickt markiert, diesen aber nicht liefert. Hier müsste eBay bei konsequenter Umsetzung eine Ausfallhaftung gegenüber dem Käufer übernehmen, der den ersteigerten Artikel nicht erhalten hat. Konfliktpotential enthält die Neuregelung daher allemal.