Gesetzliche Änderungen im Widerrufs- und Rückgaberecht zum 11.06.2010

Am 29.07.2009 wurde das Gesetz zur Umsetzung der Verbraucherkreditrichtilinie, des zivilrechtlichen Teils der Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht verabschiedet. Dieses Gesetz führt zu einer Reihe von Änderungen insbesondere im Bereich der Vorschriften über das Widerufs- und Rückgaberecht bei Verbraucherverträgen. Vereinfachung der Anwendung der gesetzlichen Vorschriften und mehr Rechtssicherheit bei der Verwendung der entsprechenden Musterwiderrufsbelehrungen, die in der Vergangenheit zu einer wahren Abmahnflut und zu Rechtsunsicherheit bei den Unternehmen geführt haben, sind die proklamierten Ziele des Gesetzgebers.

Die gesetzlichen Änderungen treten am 11.06.2010 in Kraft. Unter anderem hat der Gesetzgeber auch eine neue Musterwiderrufsbelehrung mit einigen Neuerungen vorgesehen. Bitte beachten Sie als Händler eines Online- oder eBay-Shops, Ihre Widerrufsbelehrungen rechtzeitig an die neue Gesetzeslage anzupassen. Dies sollte bis zum 11.06.2010 geschehen, da die neuen gesetzlichen Vorschriften sofort ohne Übergangszeitraum (!) anzuwenden und zu beachten sind.

 

Alte Widerrufsbelehrungen entsprechen ab diesem Zeitpunkt nicht mehr der gesetzlichen Regelung, da insbesondere einige Vorschriften der BGB-InfoV, auf die die alten Belehrungen noch verweisen, mit der Gesetzesänderung aufgehoben werden und ihre Wirksamkeit verlieren. Somit ergibt sich hier ein neues Abmahnrisiko für diejenigen eCommerce-Händler, die ab dem 11.06.2010 noch ihre alten Widerrufsbelehrungen verwenden. Diese Widerrufsbelehrungen sind rechtswidrig! Das Abmahnrisiko wegen einer falschen und rechtswidrigen Widerrufsbelehrung können Sie aber mit der Anpassung Ihrer Widerrufsbelehrungen an die neue Gesetzeslage gering halten.

Gerne können wir Sie zu diesem Thema beraten und vor allem die Anpassung Ihrer Widerrufsbelehrungen an die neue Gesetzeslage vornehmen.