Widerrufsbelehrung

Grundsätzlich gilt, dass bei Verträgen im Fernabsatz - d.h. bei Geschäften im Internet oder über andere sogenannte Fernkommunikationsmittel (wie z.B. auch das Telefon) - der Kunde, der Verbraucher und nicht Unternehmer ist, gesetzlich ein Widerrufsrecht hat, über das er informiert werden muss. Mit dem Widerruf kann der Kunde sich ohne Angabe von Gründen von einem zunächst geschlossenen Vertrag wieder lösen, wenn er sein Widerrufsrecht rechtzeitig ausgeübt hat.

Nach der am 13.06.2014 in Kraft getretenen gesetzlichen Neuregelung ist ein Widerruf des Vertrages nur noch innerhalb einer Frist von einheitlich 14 Tagen möglich. Ob zukünftig auch längere Widerrufsfristen zugunsten des Verbrauchers zulässig sind, wird die Rechtsprechung zeigen.  Jedenfalls eBay will daran festhalten, dass Verkäufer, die ihre Top-Bewertung behalten wollen, weiterhin entgegen der gesetzlichen Regelung ihren Kunden eine Widerrufsfrist von einem Monat einräumen müssen. Eine kürzere Widerrufsfrist als 14 Tage ist auch nach neuer Gesetzeslage unzulässig.

Widerrufsbelehrung Variante 1: Versand in einem Paket/Rücksendekosten trägt Verkäufer

Die unten abrufbare Widerrufsbelehrung Variante 1, die der neuen Rechtslage seit 13.06.2014 entspricht, können Sie verwenden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie versenden die vom Kunden bestellte Ware in einer Sendung, d.h. vollständige Lieferung in einem Paket.
  • Sie liefern nicht per Spedition, sondern auf dem herkömmlichen Postversandweg oder mit einem vergleichbaren Paketversanddienst.
  • Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren.
  • Sie wollen keine abweichende Adresse für die Rücksendung angeben.
  • Der Kaufvertrag ist nicht mit einem Finanzierungsvertrag verbunden.

Widerrufsbelehrung Variante 2: Versand in einem Paket/Rücksendekosten trägt Käufer

Die unten abrufbare Widerrufsbelehrung Variante 2, die der neuen Rechtslage seit 13.06.2014 entspricht, können Sie verwenden, wenn Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie versenden die vom Kunden bestellte Ware in einer Sendung, d.h. vollständige Lieferung in einem Paket.
  • Sie liefern nicht per Spedition, sondern auf dem herkömmlichen Postversandweg oder mit einem vergleichbaren Paketversanddienst.
  • Der Käufer trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
  • Sie wollen keine abweichende Adresse für die Rücksendung angeben.
  • Der Kaufvertrag ist nicht mit einem Finanzierungsvertrag verbunden.

Muster-Widerrufsformular

Sie müssen nach der gesetzlichen Neuregelung dem Kunden für die Ausübung seines Widerrufs ein Muster-Widerrufsformular bereitstellen. Dieses von Ihnen bereitzustellende Formular muss der Kunde nicht nutzen, sondern kann auch eine anders lautende Erklärung Ihnen gegenüber abgeben, sofern nur hinreichend klar ist, dass der Käufer von seinem 14-tägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen will. Das gesetzliche Muster-Widerrufsformular haben wir bereits der jeweiligen Widerrufsbelehrung beigefügt.

Ausschluss des Widerrufsrechts

Das Widerrufsrecht können Sie in bestimmten Fällen ausschließen. Eine denkbare Variante, auch wenn dies streng genommen nicht den gesetzlichen Vorgaben der Muster-Widerrufsbelehrung entspricht, wäre, den Kunden im Zusammenhang mit der Widerrufsbelehrung auch über die  Ausschlussgründe zu informieren. Grundsätzlich besteht demnach ein Widerrufsrecht insbesondere nicht bei Fernabsatzverträgen:

  1. Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind,
  2. Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde,
  3. Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  4. Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden,
  5. Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30 Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat,
  6. Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde,
  7. Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierter mit Ausnahme von Abonnement-Verträgen,
  8. Beachten Sie, dass Sie nicht den vollständigen Katalog der Ausschlussgründe nennen dürfen, sondern nur insoweit, wie der Ausschlussgrund in Ihrem Online- oder eBay-Shop oder vergleichbaren Verkaufsplattform und die dort angebotenen Produkte einschlägig ist. Lassen Sie sich im Zweifelsfall beraten, wenn Sie nicht wissen, wie genau und über welchen Ausschlussgrund Sie informieren sollen oder ob überhaupt ein Ausschlussgrund für das Widerrufsrecht besteht, auf den Sie sich berufen können. 

Weitere zu beachtende Belehrungsanforderungen

Weiterhin müssen Sie beachten, dass Sie den Käufer über ein diesem zustehendes Widerrufsrecht informieren müssen. Die Information kann in einer dem eingesetzten Fernkommunikationsmittel entsprechenden Weise erfolgen. Gesetzlich ist seit dem 13.06.2014 nicht mehr vorgeschrieben, dass dem Käufer eine Belehrung über sein Widerrufsrecht auch in Textform (praktischerweise per E-Mail) zugehen muss. Ihnen verbleibt jedoch als Verkäufer weiterhin die Möglichkeit, dem Käufer diese Information über das Widerrufsrecht auf einem dauerhaften Datenträger (z.B. eine E-Mail = Textform) zuzuleiten. Wir würden dies schon zu Dokumentationszwecken auch weiterhin empfehlen. Sofern Sie den Käufer nicht ordnungsgemäß über sein Widerrufsrecht informieren, läuft die Widerrufsfrist spätestens 12 Monate und 14 Tage nach Lieferung der Waren ab. Das sog. "ewige" Widerrufsrecht hat der Gesetzgeber mit der Neuregelung zum 13.06.2014 abgeschafft.

Die allgemeinen Anforderungen, AGBs im Internet auf einer Website rechtlich wirksam zur Grundlage eines zu schließenden Vertrages zu machen, gelten für die Widerrufsbelehrung auch weiterhin nicht. Mitunter können sie sogar schädlich sein, wie der BGH in einer kürzlich veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 15.05.2014, Az. I ZR 368/13) entschieden hat.