Haftung des Forumsbetreibers
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- Hauptkategorie: Portalbetreiber
- Geschrieben von Christian Galetzka
Oftmals ist es für Sie als Forumsbetreiber schwierig, solche Beiträge ausfindig zu machen und alle geposteten Beiträge in Ihrem Forum zu überwachen. Nun stellt sich allgemein die Frage, wie ein Forumsbetreiber für solche rechtswidrigen Inhalte in den Posts von anderen Benutzern haftet. Schon aus der allgemeinen Lebenserfahrung ergibt sich, dass Sie in Ihrem Forum nicht alle Posts und sämtliche Inhalte dahingehend überwachen können, ob irgendwelche Rechtsverstöße oder sonstige rechtswidrige Inhalte gepostet sind.
Dieses Problem hat auch der Bundesgerichtshof gesehen und in einem Grundsatzurteil allgemeine Anforderungen der Forumshaftung für solche Inhalte aufgestellt. Grob lässt sich sagen, dass Sie solange nicht haften, wie Sie auch keine Kenntnis von dem rechtswidrigen Inhalt des Posts haben. Werden Sie allerdings von irgend jemandem - z. B. dem Verletzten selbst - darauf hingewiesen, so sind Sie verpflichtet, diesen Post mit dem rechtswidrigen Inhalt zu entfernen und weiter dafür Sorge zu tragen, dass auch solche Posts entfernt werden, welche mit dem ursprünglichen rechtswidrigen Post unmittelbar im Zusammenhang stehen. Unternehmen Sie hingegen nichts und lassen den rechtswidrigen Post in Ihrem Forum stehen, so können Sie - etwas juristischer formuliert - von dem Verletzten auf Unterlassung in Anspruch genommen werden, sei es in Form eine Abmahnung, einer einstweiligen Verfügung oder in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren. Dieser Unterlassungsanspruch gegen Sie als Forumsbetreiber besteht unabhängig von einem Anspruch, den der Verletzte gegen den Autor des rechtsverletzenden Posts unmittelbar geltend machen kann. D. h. zusammenfassend, dass der Verletzte auch gegen Sie als sogenannten. Dritten, der eigentlich überhaupt keinen Rechtsverstoß begangen hat, Ansprüche geltend machen kann.
Die Rechtsgrundlage für diese Forumshaftung kann sich sowohl nach dem Telemediengesetz (TMG) als auch nach den Grundsätzen der sogenannten allgemeinen Störerhaftung ergeben. Für weitere speziellere Probleme und Fragen stehen wir Ihnen mit unserem fachlichen Rat zur Verfügung.