Neue eBay-AGBs seit heute in Kraft

12.03.2014

Seit heute gelten die neuen "Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Nutzung der deutschsprachigen eBay-Dienste" (nachfolgend eBay-AGBs). Diese sind hier abrufbar. eBay-Verkäufer sollten ihre eigenen Verkäufer-AGBs mit den Neuregelungen abgleichen, insbesondere was Hinweise zum Zustandekommen des Kaufvertrages anbetrifft.

eBay hat insbesondere die Bestimmungen über den Vertragsschluss für Auktionen und Sofort-Käufe angepasst und die entsprechenden bisher in den §§ 10 und 11 eBay-AGB a.F. enthaltenen Regelungen in einer Vorschrift (nun § 6 eBay-AGB n.F.) zusammengefasst. Da gewerbliche eBay-Verkäufer insbesondere eine gesetzliche Pflicht trifft, über die Modalitäten des Vertragsschlusses, d.h. wie der Vertrag zustande kommt, zu informieren (vgl. Artikel 246 § 1 Abs. 1 Nr. 4 EGBGB), müssen unter Umständen eigene Verkäufer-AGBs angepasst und geändert werden.

Sich allein auf die geänderten eBay-AGBs zu verlassen, ist insofern rechtsunsicher, als diese möglicherweise gar nicht von den eigenen Verkäufer-AGBs in Bezug genommen werden. Die eBay-AGBs selbst müssen vom Käufer nur bei seiner ersten Registrierung zur Kenntnis genommen und bestätigt werden. Die gesetzliche Informationspflicht sieht jedoch vor, dass der Verbraucher bei jedem eBay-Geschäft, gleich ob Auktion oder Sofort-Kauf, darüber zu informieren ist, wie der Kaufvertrag zustande kommt.